Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bei Auftragserteilung gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

 

1. Vermietung:

Ein Mietvertrag wird nur durch beidseitige Unterschrift ( Vermieter und Mieter ) gültig.

Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand im sauberen und funktionsfähigen Zustand.

Ausliefer- und Rückgabeort ist, wenn nicht anders vereinbart, die Betriebsstätte des Vermieters                                                   ( Ausnahme Zeltverleih siehe Punkt 7 ).

Bei der Inbetriebnahme oder dem Aufbau, durch den Mieter, festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Nachträgliche Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber den Vermieter sind aufgrund eines mangelhaft oder beschädigten gelieferten Mietgegenstandes ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand wieder in dem selben Zustand wie ausgeliehen zurückzugeben. In diesem Falle sind Nachforderungen seitens des Vermieters ausgeschlossen.

Der Mieter ist ausschließlich für die Mietdauer berechtigt, den Mietgegenstand zu verwenden. Weitervermietung ist untersagt.

Sicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung des Mietgegenstandes zwingend zu beachten.

 

2. Sorgfaltspflicht

Der Mietgegenstand ist sorgfältig zu behandeln. Die Benutzungshinweise des Vermieters oder des Herstellers sind zu beachten.

Der Mieter unternimmt  alles ( zumutbares, menschenmögliche ) um die Abwehr von Schäden oder Diebstahl  an/des dem Mietgegenstand zu vermeiden.

 

3. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, bzw. Sach- oder Personenschäden, welche durch die Benutzung des Mietgegenstandes entstehen.

Für Schäden,  durch den Mieter oder durch Dritte, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung des Mietgegenstandes entstehen, sowie bei Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstandes oder Teilen davon, haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Verlust oder totaler Zerstörung des Mietgegenstandes oder Teilen davon, wird zusätzlich zur Neubeschaffung eine Aufwandsentschädigung von 30% des Neupreises aufgeschlagen.

 

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bar (Euro), in Höhe des vereinbarten Mietpreises bei Übergabe des Mietgegenstandes. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution in Höhe von 150€  in bar oder den Personalausweis bzw. Daten des Personalausweises in den Mietvertrag  aufzunehmen.

 

5. Folgekosten / Rücktritt

Bei nicht fristgerechter Rückgabe des Mietgegenstandes, wird pro angefangenem Kalendertag die jeweils gültige Tagesmiete des Mietgegenstandes berechnet.

Entstehende Stornogebühren bei Auftragsrücktritt (Auftragsrücktritt nur in schriftlicher Form): 

Bis 4 Wochen vor Auftragstermin : 20% des Auftragspreises

Zwischen 4 und 2 Wochen  vor Auftragstermin : 40% des Auftragspreises

Zwischen 2 Wochen und 24 Stunden vor Auftragstermin: 80% des Auftragspreises

Weniger als 24 Stunden vor Auftragstermin: 100% des Auftragspreises

6. Hol- und Bringservice

Ein Hol- und Bringservice bzw. eine Inbetriebnahme kann gegen einen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden.

( Ausnahme Zeltverleih siehe Punkt 7 )

7. Zeltverleih

Die Zelte, ab einer Größe von 12 qm, werden grundsätzlich zum Aufbauort gebracht und wieder abgeholt. Innerhalb von 10km, ab Betriebsstätte, kostenfrei, bei weiteren Entfernungen wird jeder weitere gefahrende Kilometer mit 0,30 Cent  berechnet.

Für den Auf- und Abbau hat der Mieter mind. drei Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen . Der Vermieter leitet lediglich mit einer Person den Aufbau. Es darf der Auf- und Abbau nur in der Gegenwart des Vermieters oder einer von ihm bestimmten Person durchgeführt werden ( Ausnahme,: Sturm- oder Unwetterwarnung).

Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter  das Zelt unverzüglich und vollständig zu schließen, ggf. von Personen zu räumen. Das Zelt muß bei Sturmwarnung- oder Unwetterwarnung  abgebaut werden. Der Mieter übernimmt  alleine das witterungsbedingte Betriebsrisiko. Für eine absolute Wasserdichtheit wird keine Garantie übernommen.

Die Anfahrt, mit dem PKW, zum Auf-bzw. Abbauplatz des Mietgegenstandes muß frei zugänglich sein. Besondere Erschwernisse (z.B. keine direkte Anfahrtsmöglichkeit) werden extra berechnet.

Evt. erforderliche Genehmigungen für die Zeltaufstellung ist Sache des Mieters.

Reinigungsarbeiten (wenn nötig ) werden dem Mieter bei starker Verschmutzung mit 35€ pro Stunde berechnet.

8. Musik- Lichtanlagenverleih & Präsentationstechnik

An dem elektrischem Mietgegenstand sind sämtliche  Änderungen / Umbauten verboten. 

Das dem Mietgegenstand beigefügte Merkblatt ist zu beachten  bzw.  Folge zu leisten.

9. Geschirr / Gläserverleih / elektr. Geräte

 

Das gemietete Geschirr / Gläser / elektr. Geräte sind sauber / gespült  wieder abzugeben. Bei Rückgabe von unsauberen Mietgegenständen  werden Reinigungskosten von 35% des Grundmietpreises berechnet.